Allgemeines

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Nicole Schwab gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt  des  Vertragsschlusses  geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,  es  sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Nicole Schwab durchgeführten Aufträge.

„Fotos“ im Sinne dieser  AGB sind alle von Nicole Schwab hergestellten Produkte,  egal in welcher  technischen  Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bildausdrucke, gedruckte Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

1. Vergütung & Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. 

Bei Buchung wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrags fällig, die in jedem Fall zu leisten ist. Der  Auftraggeber  erklärt mit Zahlung der Terminreservierungsgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Nicole Schwab und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von Nicole Schwab initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-­Mail zu erhalten. 

An-­ und Abreisen von Nicole Schwab erfolgen jeweils von 90489 Nürnberg aus. Wird dabei ein Umkreis von 30 km überschritten, so werden pro gefahrener Kilometer 0,50 EUR berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden verbindlich festgelegt. 

Essen und Getränke während einer Halb- & Ganztagesproduktion werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber

gerät in Verzug, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Erhalt einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung beglichen werden. Nicole Schwab bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die

Mehrkosten zu tragen. Nicole Schwab behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des  Auftraggebers  wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer  Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Nicole Schwab eine angemessene Erhöhung des Honorars  verlangen.  

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Nicole Schwab vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist in jedem Fall ein Ausfallhonorar an Nicole Schwab zu zahlen. Bei Stonierung zum Zeitpunkt von 8-4 Monaten vor dem vereinbarten Termin sind 50% der Gesamtsumme an Nicole Schwab zu zahlen. Bei Stornierung zum Zeitpunkt von 4-1 Monat(en) vor dem vereinbarten Termin sind 75% der Gesamtsumme an Nicole Schwab zu zahlen. Bei Stonierung 1 Monat oder weniger werden 100% des vereinbarten Honoars in Rechnung gestellt. Gesetzliche Rücktrittsrechte  bleiben  von  dieser  Regelung  unberührt.  Die Terminreservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig und wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins auf jeden Fall einbehalten.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-­Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Nicole Schwab.

 

2. Ausführung der Vertragspflichten

Der  Auftraggeber  wird  darauf  hingewiesen,  dass  Fotos  stets  dem  künstlerischen  Gestaltungsspielraum  des  ausübenden  Fotografen  unterliegen.  Reklamationen  und/oder  Mängelrügen  hinsichtlich des von Nicole Schwab ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher  ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen  Fotoreportagen abgelichtet werden. Nicole Schwab ist aber stets bemüht,  dies zu erreichen, wenn dies  vom Auftraggeber erwünscht ist.

Bei Hochzeitsreportagen ist das Fotografieren von anderen profesionellen Fotografen nicht gestattet.  

Nicole Schwab wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder, die aufgrund von Eingreifen anderer Fotografen/Videografen nicht zustande kamen.

Insbesondere bei Halb-­ oder Ganztagesbuchungen sind Nicole Schwab oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. 

Die Fotos, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, werden von Nicole Schwab ausgewählt und bearbeitet. Originaldateien, auch RAW-­Aufnahmen verbleiben bei Nicole Schwab und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 

Nicole Schwab verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

 

3. Gewährleistung/Haftung

Gegen Nicole Schwab gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-­ und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Nicole Schwab verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,  Verkehrsstörungen  etc.  (auch  von  Familienangehörigen  von Nicole Schwab)  Nicole Schwab  zu  dem vereinbarten  Fototermin  nicht  erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden  Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. 

Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Nicole Schwab kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

Nicole Schwab haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Nicole Schwab keinen Ersatz. Nicole Schwab haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

Nicole Schwab haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 

Die Zusendung und Rücksendung von Datein, Bildern und Fotoprodukten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Nicole Schwab ist berechtigt Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben,  Druckereien etc. zu beauftragen. Nicole Schwab ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Nicole Schwab geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Nicole Schwab beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. 

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

4. Nutzungs-­ und Urheberrechte

Sämtliche  Nutzungs-­ und Urheberrechte liegen nach Maßgabe des Urheberrechts bei Nicole Schwab.  Wird ein eingeschränktes Nutzungs-­ oder Vervielfältigungsrecht durch Nicole Schwab an den Kunden  übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Nicole Schwab zu machen. 

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. 

Die  gewerbliche  Nutzung,  der  gewerbliche  Weiterverkauf,  der gewerbliche Verleih von Waren  von Nicole Schwab bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Nicole Schwab. 

Nicole Schwab darf ausgewählte Fotos nach Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social Media, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Werbemittel etc.). 

Jegliche  technische  Veränderung  von  gelieferten  Fotodaten  (Bildbearbeitung,  Ausschnittsänderung  u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

 

5. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte weitergegeben werden dürfen. Nicole Schwab verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Mit der Erteilung des Auftrags wird der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zur Auftragserfüllung zugestimmt.

 

6. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-­Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. 

Leistungs- und Erfüllungsort ist Nürnberg. 

 

7. Schlussbestimmungen

Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.